E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2027 sieht das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung zudem vor, dass E-Rechnungen im B2B-Bereich aktiv auszustellen und zu versenden sind. Abweichende Rechnungsarten und Zustellwege sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Bitte beachten Sie, dass ein Vorsteuerabzug ab 2027 ohne eine gesetzeskonforme E-Rechnung nicht mehr möglich ist.
Um eine nahtlose Umstellung für die Unternehmen der OFFICE ZUKUNFT-Gruppe zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns über das nachfolgende Formular Ihre Präferenzen mitzuteilen.