AGB der Heinlein Büro- und Computertechnik GmbH, Heidelberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinlein Büro- und Computertechnik GmbH
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Miet- und Wartungsverträge, die wir (Gesellschaft) an Auftraggeber (Kunde) leisten. Sie gelten gleichfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1 Allgemeines – Geltungsbereich
1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Miet- und Wartungsverträge, die wir an unseren Auftraggeber (Kunden) leisten. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von 24 AGBG.
4 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
2 Angebot – Angebotsunterlagen
1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass der Kunde vor ihrer Weitergabe unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung eingeholt hat. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind.
3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Abbildungen und Zeichnungen in unseren Unterlagen nicht Teile des Angebots und daher nicht verbindlich. Sie stellen lediglich unverbindliche Muster dar.
3 Preise – Zahlungsbedingungen
1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Lager”, ausschließlich Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4 Alle Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungskonditionen müssen vorher vereinbart werden. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er auf unsere Mahnung hin, die nach Eintritt der Fälligkeit der Rechnung erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner bei Fälligkeit auch dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
4 Lieferzeit
1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4 Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser die Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von 361 BGB oder von 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunden berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
6 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen, sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden den Schaden begrenzt.
7 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8 Sofern der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Hohe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes zu verlangen.
5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Lager” vereinbart.
2 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
3 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6 Mängelgewährleistung
1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3 Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der 463, 480 Absatz 2 BGB auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, insoweit haften wir insbesondere nicht für Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Kunden.
7 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Generell ausgenommen von jeglichen Gewährleistungsansprüchen sind Verschleißteile.
7 Gesamthaftung
1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß 823 BGB.
2 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
3 Gleiches gilt, soweit die Haftung auf Grund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8 Eigentumsvorbehaltssicherung
1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hatten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung die Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlsschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstuck gegen einen Dritten erwachsen.
8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Heinlein Büro- und Computertechnik GmbH.
AGB der IT Mix GmbH, Ludwigshafen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT Mix GmbH, Ludwigshafen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Miet- und Wartungsverträge, die wir (Gesellschaft) an Auftraggeber (Kunde) leisten. Sie gelten gleichfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsabschluss, Bindungsfrist
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert sind. Abgabe von Waren auf Lieferschein sind nur dann möglich, wenn Sie eine eingetragene Kundennummer haben und in der Vergangenheit nicht in Zahlungsrückstand geraten sind.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich ab Lager IT Mix GmbH Ludwigshafen, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, falls nicht anders vereinbart. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort rein netto Kasse fällig insbesondere Reparatur- und Servicerechnungen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen vorher vereinbart sein.
3. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
Alle gelieferten Waren sowie eingebaute Teile bei Reparaturen und Wartungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unsere Eigentumsansprüche hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir eine unbefriedigende Auskunft über seine Bonität, so sind wir berechtigt, für laufende Aufträge die Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuss oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Besteller hat dann die bisher entstandenen Kosten nebst entgangenem Gewinn zu zahlen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen Ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Generell ausgenommen von jeglichen Gewährleistungsansprüchen sind Verbrauchsmaterialien (Trommel, Toner, Heizwalzen und Lampen) sowie Verschleißteile. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise am Ort des Verkäufers. Bei Nachbesserung am Ort des Käufers berechnet der Verkäufer die entsprechende Fahrt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Datum der Lieferung. Die Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet sein Gerät gemäß den Angaben des Herstellers zu pflegen, zu bedienen sowie Warten zu lassen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind ausschließlich Originalmaterialien des Herstellers zu verwenden. Bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie der Verwendung von nicht original Verbrauchsmaterialien entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch!
Im Übrigen sind weitere Ansprüche durch den Käufer, insbesondere Kündigung des Vertrages, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
5. Nebenkosten, Kostenvoranschläge
Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Reparatur, so werden Fahrtkosten von der Geschäftsadresse des Lieferanten für Hin- und Rückfahrt fällig. Wird auf Wunsch des Kunden, ein Reparaturauftrag wegen zu hoher Kosten nicht ausgeführt, so hat der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen, Arbeits- und Wegezeit sowie Rüstzeit. Liefert der Kunde Geräte zur Überprüfung an, so werden Kosten für einen Kostenvoranschlag fällig. Die Kosten hierfür werden nach Zeitaufwand berechnet, jedoch mindestens EUR 40,00 und sind sofort zur Zahlung fällig. Geräte, die nicht repariert werden, werden nur kostenpflichtig entsorgt.
6. Sonstige Vereinbarungen
Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmung.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der IT Mix GmbH.
AGB der Büro Kramm GmbH, Frankfurt
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Büro Kramm GmbH, Frankfurt
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Miet- und Wartungsverträge, die wir (Gesellschaft) an Auftraggeber (Kunde) leisten. Sie gelten gleichfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsabschluss, Bindungsfrist
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert sind. Abgabe von Waren auf Lieferschein sind nur dann möglich, wenn Sie eine eingetragene Kundennummer haben und in der Vergangenheit nicht in Zahlungsrückstand geraten sind.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich ab Lager Büro Kramm GmbH, Frankfurt, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, falls nicht anders vereinbart. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort rein netto Kasse fällig insbesondere Reparatur- und Servicerechnungen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen vorher vereinbart sein.
3. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
Alle gelieferten Waren sowie eingebaute Teile bei Reparaturen und Wartungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unsere Eigentumsansprüche hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir eine unbefriedigende Auskunft über seine Bonität, so sind wir berechtigt, für laufende Aufträge die Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuss oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Besteller hat dann die bisher entstandenen Kosten nebst entgangenem Gewinn zu zahlen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen Ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Generell ausgenommen von jeglichen Gewährleistungsansprüchen sind Verbrauchsmaterialien (Trommel, Toner, Heizwalzen und Lampen) sowie Verschleißteile. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise am Ort des Verkäufers. Bei Nachbesserung am Ort des Käufers berechnet der Verkäufer die entsprechende Fahrt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Datum der Lieferung. Die Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet sein Gerät gemäß den Angaben des Herstellers zu pflegen, zu bedienen sowie Warten zu lassen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind ausschließlich Originalmaterialien des Herstellers zu verwenden. Bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie der Verwendung von nicht original Verbrauchsmaterialien entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch!
Im Übrigen sind weitere Ansprüche durch den Käufer, insbesondere Kündigung des Vertrages, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
5. Nebenkosten, Kostenvoranschläge
Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Reparatur, so werden Fahrtkosten von der Geschäftsadresse des Lieferanten für Hin- und Rückfahrt fällig. Wird auf Wunsch des Kunden, ein Reparaturauftrag wegen zu hoher Kosten nicht ausgeführt, so hat der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen, Arbeits- und Wegezeit sowie Rüstzeit. Liefert der Kunde Geräte zur Überprüfung an, so werden Kosten für einen Kostenvoranschlag fällig. Die Kosten hierfür werden nach Zeitaufwand berechnet, jedoch mindestens EUR 40,00 und sind sofort zur Zahlung fällig. Geräte, die nicht repariert werden, werden nur kostenpflichtig entsorgt.
6. Sonstige Vereinbarungen
Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmung.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Büro Kramm GmbH, Frankfurt.
AGB der Sallai GmbH, Ludwigshafen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sallai GmbH, Ludwigshafen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Aufträge, die wir (Gesellschaft) an Auftraggeber (Kunde) leisten. Sie gelten gleichfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsabschluss, Bindungsfrist
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert sind. Abgabe von Waren auf Lieferschein sind nur dann möglich, wenn Sie eine eingetragene Kundennummer haben und in der Vergangenheit nicht in Zahlungsrückstand geraten sind.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich ab Lager Sallai GmbH, Ludwigshafen, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, falls nicht anders vereinbart. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort rein netto Kasse fällig, insbesondere Reparatur- und Servicerechnungen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen vorher vereinbart sein.
3. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
Alle gelieferten Waren, sowie verbaute Teile bei Reparaturen und Wartungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unsere Eigentumsansprüche hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir eine unbefriedigende Auskunft über seine Bonität, so sind wir berechtigt, für laufende Aufträge die Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuss oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Besteller hat dann die bisher entstandenen Kosten nebst entgangenem Gewinn zu zahlen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen Ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Generell ausgenommen von jeglichen Gewährleistungsansprüchen sind Verschleißteile. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise am Ort des Verkäufers. Bei Nachbesserung am Ort des Käufers berechnet der Verkäufer die entsprechende Fahrt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Datum der Lieferung. Die Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet sein Gerät gemäß den Angaben des Herstellers zu pflegen, zu bedienen sowie Warten zu lassen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind ausschließlich Originalmaterialien des Herstellers zu verwenden. Bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie der Verwendung von nicht original Ersatz- und Verschleißteilen entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch!
Im Übrigen sind weitere Ansprüche durch den Käufer, insbesondere Kündigung des Vertrages, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
5. Nebenkosten, Kostenvoranschläge
Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Reparatur, so werden Fahrtkosten von der Geschäftsadresse des Lieferanten für Hin- und Rückfahrt fällig. Wird auf Wunsch des Kunden, ein Reparaturauftrag wegen zu hoher Kosten nicht ausgeführt, so hat der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen, Arbeits- und Wegezeit sowie Rüstzeit. Liefert der Kunde Objekte zur Überprüfung an, so werden Kosten für einen Kostenvoranschlag fällig. Die Kosten hierfür werden nach Zeitaufwand berechnet, jedoch mindestens EUR 40,00 und sind sofort zur Zahlung fällig. Objekte, die nicht repariert werden, werden nur kostenpflichtig entsorgt.
6. Sonstige Vereinbarungen
Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmung.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Sallai GmbH, Ludwigshafen.